Barrierefreies Wohnen // Lebensqualität für Jung + Alt
Förderung für Eigenheime und Mietwohnungen
ohne Einkommensgrenze (Lt.NRW.BANK STAND: 07/2011)
Fördermöglichkeiten
zur Reduzierung von Barrieren in und an bestehenden Mietwohngebäuden und Eigenheimen.
- bodengleiche Dusche (rutschhemmende Oberfläche)
- Grundrissänderung (Schaffung von notwendigen Bewegungsflächen)
- Einbau verbreiterter Türen (auch Austausch von Balkontüren / Abbau von Türschwellen)
- Rampe – Aufzug – Treppenlift
- Umbau/Anbau v. Balkon / Terrasse
- Umgestaltung der Außenanlagen (Barrierefreiheit auf Wegen u. Freiflächen)
- Sonstige Maßnahmen (Einbau Türsprechanlage, Änderung von Bedienungsvorrichtungen usw.)
Mindestanforderungen nach Maßnahmenabschluss :Ein Wohn-/ Schlafraum, Küche, Bad mit bodengleicher Dusche und WC müssen barrierefrei (ohne Stufen und Schwellen) erreichbar sein. Bei unterschiedlichen Wohnebenen muss die Barrierefreiheit (z. B. durch späteren Einbau eines Treppenliftes) technisch herstellbar sein.
Antrag und beizufügende Unterlagen
- Kostenvoranschlag oder qualifizierte Kostenaufstellung
- Nachweis der Finanzierungsmittel
- Fremdmittel
- Eigenkapital
- Selbsthilfe
- Grundbuchblattabschrift
Im Rahmen der Antragsprüfung und nach Vorlage des Kostennachweises findet eine örtliche Besichtigung statt.
Darlehenshöhe
50 % der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten
15.000 € Höchstförderung je Wohnung
In Einzelfällen (Wohngruppen / Aufzugeinbau usw.) ist eine höhere Förderung möglich. Förderbeträge unter der Bagatellgrenze von 1.500 € werden nicht bewilligt. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn mit den Maßnahmen schon begonnen wurde.
Konditionen
- 0,5 % Zinsen
- 10 Jahre / danach 6 % Zinsen
- 2,0 % Tilgung
- 99,6 % Auszahlung
- 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag
Auszahlung
in drei Raten
30 % Baubeginn
60 % Fertigstellung der Maßnahmen
10% Vorlage der Kostenaufstellung
Bei geringeren Kosten muss das Darlehen entsprechend gekürzt werden.
Weitere Fördermöglichkeit
Darlehen für Schwerbehinderte
-einkommensabhängige Förderung-
Fördervoraussetzungen
- Einhaltung der Einkommensgrenze bzw. Überschreitung bis zu 40 %;
- Zusätzliche Baumaßnahme wegen der Art der Behinderung
Maßnahmen Beispiele
- behindertengerechtes Badezimmer
- Einbau verbreiterter Türen
- Rampe
- Hebeanlage / Aufzug
Höhe der Förderung
Förderung in Höhe der notwendigen Mehrkosten
- max. 20.000 € innerhalb der Einkommensgrenze
- max. 10.000 € bis 40 % üb. der Einkommensgrenze
Konditionen
- 0,5 % Zinsen
- 4,0 % Tilgung
- 99,6 % Auszahlung
- 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag
Antrag und beizufügende Unterlagen
- Kostenvoranschlag oder qualifizierte Kostenaufstellung
- Einkommenserklärung Vordruck
- Meldebescheinigung
- Nachweis über Schwerbehinderteneigenschaft
- Selbstauskunft Vordruck